Kostenübernahme Private Krankenversicherungen
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Dies gilt bereits für das Erstgespräch, welches im Rahmen der 5 probatorischen Sitzungen abgerechnet werden kann. Je nach Krankenkasse variiert jedoch der Umfang der Kostenübernahme. Bitte klären Sie daher mit ihrer Versicherung vorher ab, wie die Rahmenbedingungen für eine Kostenübernahme sind. Zudem können Sie sich die notwendigen Formulare zur Therapiebeantragung (falls erforderlich) zusenden lassen.
Da der Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir besteht, erhalten Sie am Ende eines Monats eine Rechnung, die sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/-innen (GOP). Je nach Therapiebeantragung können zusätzliche Kosten für Diagnostik, Anamneseerhebung oder Berichte an den Gutachter entstehen, die von Ihrer Krankenkasse in der Regel übernommen werden.
Kostenübernahme Beihilfe
Auch hier werden die Kosten für eine Psychotherapie übernommen. Vor Therapiebeginn können Sie 5 probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen, die von der Beihilfe übernommen werden. Soll die Arbeit nach den probatorischen Sitzungen fortgesetzt werden muss bei der Beihilfe schriftlich ein Antrag gestellt werden. Gerne bin ich Ihnen bei der Antragstellung behilflich.
Selbstzahlung
Wenn Sie als Selbstzahler kommen, richtet sich mein Honorar ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/-innen (GOP) und beträgt 100,55 Euro pro 50 Minuten. Hierbei wird Ihre Behandlung nirgendwo aktenkundig.
Kostenübernahme durch sonstige Kostenträger
Soldatinnen und Soldaten haben Anspruch auf sog. Freie Heilfürsorge und können über eine Überweisung durch den Truppenarzt Psychotherapie in Anspruch nehmen.
Bundespolizistinnen und Bundespolizisten können sich direkt an eine Privatpraxis wenden. Hierzu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen.
Des Weiteren erstatten Berufsgenossenschaften in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese aus arbeitsbedingten Gegebenheiten notwendig wird.
Ausfallhonorar
Termine, die nicht mit einem Vorlauf von mindestens 24 Stunden abgesagt werden, stelle ich in Rechnung.
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